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   VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281   

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VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281 (https://dejure.org/2019,10963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2019 - 22 CS 19.281 (https://dejure.org/2019,10963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2019 - 22 CS 19.281 (https://dejure.org/2019,10963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 80a Abs. 3; UmwRG § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BlmSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 13, § 15, § 16 Abs. 1, Abs. 4; BauGB § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, Abs. 3; BayBO Art. 82 Abs. 1, Art. 83; BNatSchG § 3 Abs. 2, § 44 Abs. 1
    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger Rechtsschutz

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 13, 15, 16 Abs. 1, 4 BlmSchG, § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 3 BauGB, Art. 82 Abs. 1, Art. 83 BayBO

  • rewis.io

    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerden gegen die Versagung der verwaltungsgerichtlichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Unterscheidung zwischen einerseits a) den Voraussetzungen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlagenänderung und andererseits b) dem ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen; Ansehen der mit der Änderungsgenehmigung zugelassenen WEA (Enercon) gegenüber den zunächst geplanten und bereits genehmigten WEA (Nordex) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 13, 15, 16 Abs. 1, 4 BlmSchG, § 29 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 3 BauGB, Art. 82 Abs. 1, Art. 83 BayBO

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 11.08.2016 - 22 CS 16.1052

    Keine wesentliche Änderung einer Windkraftanlage durch Änderung des Anlagentyps

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    In dieser Hinsicht habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. August 2016 (Az.: 22 CS 16.1052 u.a.) geäußert, dass es sich beim Tötungsverbot nicht um Auswirkungen handele, die im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, auf den es allein ankomme, zu prüfen wären.

    Selbst, wenn man mit dem Antragsteller davon ausgehen würde, dass bei wesentlichen Änderungen die 10-H-Regelung anzuwenden wäre, sei dies vorliegend jedenfalls nicht der Fall, weil der verfahrensgegenständliche Wechsel des Anlagetyps nach der Entscheidung des Senats vom 11. August 2016 (Az.: 22 CS 16.1052) als unwesentlich einzustufen sei.

    Lediglich ergänzend ist im Hinblick auf das - im angefochtenen Änderungsbescheid auf S. 17 erwähnte - IMS der damaligen Obersten Baubehörde (vom 6.2.2017, Az. IIB5-4112.79-015/16) anzumerken, dass weder von der Änderung des Anlagentyps noch von der Änderung des Standorts einer WEA ohne weiteres auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung geschlossen werden kann; dies hat der Verwaltungsgerichtshof in den im IMS genannten Beschlüssen ausgeführt (BayVGH, B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052; B.v. 2.11.2016 - 22 CS 16.2048).

    Nichts anderes hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 11. August 2016, der die Frage einer Genehmigungspflicht nach § 16 Abs. 1 BImSchG als Rechtsgrundlage für eine immissionsschutzrechtliche Baueinstellung betraf, mit seiner Aussage dargelegt, es komme "in diesem Zusammenhang" allein auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG an (B.v. 11.8.2016 - 22 CS 16.1052 u.a. - Rn. 44).

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Vielmehr verhält es sich umgekehrt so, dass die Bindungswirkung entfällt, "soweit die Auswirkungen der Änderung reichen" (BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - "Krümmel", juris Rn. 34 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 30.10.1987, - 7 B 176.87 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 21).

    Dass eine solche Einschränkung geboten sei, ergebe sich insbesondere aus denjenigen Kriterien, die von der Rechtsprechung zur Reichweite einer immissionsschutzrechtlich relevanten Änderung und der dieser Reichweite entsprechenden Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 Abs. 1 BImSchG entwickelt worden seien und die das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen, insbesondere im "Krümmel-Urteil" (BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - juris), dargelegt habe.

    Im "Krümmel-Urteil" (BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - juris) ist ausgeführt, dass sich die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen auf "Anlagenteile oder betrieblichen Verfahrensschritte" bezieht (vgl. Rn. 34, 35); ebenso verhält es sich in dem gleichfalls vom Antragsgegner angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, in dem die "Gesamtanlage" den "Anlagenteilen" gegenüber gestellt wird (vgl. OVG NW, U.v. 3.12.2008 - 8 D 22/07.AK - juris Rn. 114, 116, 118, 119).

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 4 S 18.1629

    Prüfungsrahmen bei einem Änderungsgenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1629) und vom 30. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1630 und W 4 S 18.1631) werden jeweils in den Ziffern I und II abgeändert.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg lehnte diesen Antrag mit Beschlüssen vom 29. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1629 betreffend WEA 1) und vom 30. Januar 2019 (Az.: W 4 S 18.1630 betreffend WEA 2 und W 4 S 18.1631 betreffend WEA 3) ab.

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Andernfalls ist das "Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt" auf seine Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 4.2.2000 - 4 B 106.99 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Eine solche Bewertung liegt dann nahe, wenn - wie hier - mit dem Änderungsgenehmigungsantrag nahezu alle maßgeblichen Pläne, Bauvorlagen und technischen Beschreibungen andere als beim Erstvorhaben sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Es ist nicht möglich, aus der bestandskräftigen Erstgenehmigung mit einem auf eine konkrete Anlage bezogenen Inhalt die Frage "Darf an dem bestimmten Standort irgendeine höchstens 199 m hohe Windenergieanlage errichtet werden?" zu separieren und hinsichtlich dieser Frage die Erstgenehmigung einem Vorbescheid gleichzusetzen, mit dem es - möglicherweise - hätte gelingen können, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von WEA mit einer bestimmten Gesamthöhe schon vor Inkrafttreten der "10 H-Regelung" bestandskräftig feststellen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.07.2018 - 22 BV 17.2176

    Immissionsschutzrecht - Anwendbarkeit der 10-H-Regelung bei Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Art. 83 Abs. 1 BayBO ist keine allgemeine "Standortsicherungsvorschrift" (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2018 - 22 BV 17.2176 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 B 176.87

    Drittanfechtung einer die nicht angefochtene Teilgenehmigung für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Vielmehr verhält es sich umgekehrt so, dass die Bindungswirkung entfällt, "soweit die Auswirkungen der Änderung reichen" (BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - "Krümmel", juris Rn. 34 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 30.10.1987, - 7 B 176.87 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 21).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 22 ZB 15.2358

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Es ist nicht möglich, aus der bestandskräftigen Erstgenehmigung mit einem auf eine konkrete Anlage bezogenen Inhalt die Frage "Darf an dem bestimmten Standort irgendeine höchstens 199 m hohe Windenergieanlage errichtet werden?" zu separieren und hinsichtlich dieser Frage die Erstgenehmigung einem Vorbescheid gleichzusetzen, mit dem es - möglicherweise - hätte gelingen können, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von WEA mit einer bestimmten Gesamthöhe schon vor Inkrafttreten der "10 H-Regelung" bestandskräftig feststellen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 22 ZB 15.2358 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 22/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281
    Im "Krümmel-Urteil" (BVerwG, U.v. 21.8.1996 - 11 C 9.95 - juris) ist ausgeführt, dass sich die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen auf "Anlagenteile oder betrieblichen Verfahrensschritte" bezieht (vgl. Rn. 34, 35); ebenso verhält es sich in dem gleichfalls vom Antragsgegner angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, in dem die "Gesamtanlage" den "Anlagenteilen" gegenüber gestellt wird (vgl. OVG NW, U.v. 3.12.2008 - 8 D 22/07.AK - juris Rn. 114, 116, 118, 119).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Angesichts des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert für das Antragsverfahren eines drittbetroffenen Privaten gegen die sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen regelmäßig mit 7.500,-- EUR angemessen erfasst wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2019 - 10 S 2037/17 - NVwZ-RR 2019, 664 sowie vom 07.03.2019 - 10 S 2025/18 - VBlBW 2019, 382), sieht der Senat keinen Anlass, für den Eilantrag eines Naturschutzvereins einen höheren Streitwert festzusetzen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 05.04.2019 - 22 CS 19.281 u.a. - juris Rn. 53), wobei im hier vorliegenden Fall der sich danach ergebende Streitwert von 7.500,-- EUR wegen des gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gestellten Eilantrags zu verdoppeln war.
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Mit Beschluss vom 5. April 2019 (22 CS 19.281, *.304, *.305; im Folgenden: 22 CS 19.281 u.a.) änderte der Senat die Beschlüsse vom 29. und 30. Januar 2019 ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Bescheid vom 27. Juli 2017 wieder her.

    Hintergrund dieser Entscheidung seien die o.g. Beschlüsse des Senats vom 3. April 2019 (22 CS 19.345 u.a.) und 5. April 2019 (22 CS 19.281 u.a.).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es ist folglich das G e s a m t v o r h a b e n in seiner geänderten Gestalt im Ganzen auf seine Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.345 - BayVBl 2021, 95 = juris Rn. 37 ff.; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572 u.a. - ZUR 2019, 491 = juris Rn. 49; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 - BImSchG-Rspr. § 16 Nr. 16 = juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

    Es ist dann das G e s a m t v o r h a b e n in seiner geänderten Gestalt im Ganzen auf seine Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.345 - juris Rn. 37 ff.; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 - juris Rn. 44 ff., jeweils unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 4.2.2000 - 4 B 106.99 - NVwZ 2000, 1047 = juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 K 18.500

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den beiden Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2016 (Az. 22 CS 16.1052) und 5. April 2019 (Az. 22 CS 19.281), die eingehend zwischen den Beteiligten diskutiert wurden.

    Auch die weitere Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2019 (22 CS 19.281) kann für die Lösung des vorliegenden Falles nicht herangezogen werden, da sie einen völlig anderen Sachverhalt betrifft.

  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 4 K 18.504

    Verbandsklage, Anfechtung, Freistellungserklärung, Anlagentausch, wesentliche

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den beiden Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2016 (Az. 22 CS 16.1052) und 5. April 2019 (Az. 22 CS 19.281), die eingehend zwischen den Beteiligten diskutiert wurden.

    Auch die weitere Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2019 (22 CS 19.281) kann für die Lösung des vorliegenden Falles nicht herangezogen werden, da sie einen völlig anderen Sachverhalt betrifft.

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    Angesichts des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert für das Klageverfahren auf Erlass einer Baueinstellungsverfügung regelmäßig mit 5.000 Euro angemessen erfasst wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4.4.2022 - 1 ZB 21.3216 sowie vom 29.10.2020 - 1 CS 20.1979 - jeweils juris), sieht der Senat keinen Anlass, für den Eilantrag einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung einen höheren Streitwert als 2.500 Euro festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark

    Mit Beschluss vom 5. April 2019 (22 CS 19.281, .304, .305; im Folgenden: 22 CS 19.281 u.a.) änderte der Senat die Beschlüsse vom 29. und 30. Januar 2019 ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Bescheid vom 27. Juli 2017 wieder her.
  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 22 C 20.2987

    Streitwert für Rechtsbehelf eines Umweltverbands Genehmigung für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird bei einer Nachbarklage und auch bei einer Verbandsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen ein Streitwert von 15.000 Euro (bzw. in Eilverfahren 7.500 Euro) angesetzt, unabhängig von der Zahl der von der jeweiligen Genehmigung erfassten Windenergieanlagen (vgl. für Nachbarrechtsbehelfe z.B. B.v. 10.7.2019 - 22 B 17.124 - juris Rn. 71; B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 56; B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 54; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2; für Verbandsrechtsbehelfe B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - juris Rn. 37; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 u.a. - juris Rn. 53; B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.345 u.a. - juris Rn. 46).
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